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Bürgeranträge

Der Beirat berät und beschließt über die Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Bürger:innen des Stadtteils auf seinen Sitzungen, die öffentlich stattfinden.

Jede/r Einwohner/in des Stadtteils kann sich also mit ihren/seinen Anliegen an den Beirat wenden. Außerdem steht jeder/m Einwohner/in ab 14 Jahren das Recht zu, einen Antrag an den Beirat zu stellen, über den der Beirat innerhalb von sechs Wochen zu beraten hat (vgl. Beirätegesetz § 6 Abs. 4). Anträge können mündlich auf den Beiratssitzungen vorgetragen werden - mit dem Hinweis, dass es sich um einen Bürgerantrag handelt -, schriftlich beim Ortsamt eingereicht oder persönlich im Ortsamt zur Niederschrift vorgetragen werden.

Schriftlich eingereichte Bürgeranträge werden vom Ortsamt an den Beirat weiter geleitet und erst nach Kenntnisnahme durch die Beiratsmitglieder anonymisiert und in der darauffolgenden Beiratssitzung verlesen.

Das Ortsamt leitet nach der Beiratsbefassung die nötigen Veranlassungen ein und informiert den Antragsteller unverzüglich und schriftlich.

Wenn Sie einen Bürgerantrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

- kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon.
- füllen Sie unser Kontaktformular aus.
- geben Sie Ihr Anliegen im Ortsamt Vegesack persönlich zu Protokoll.
- besuchen Sie eine Beiratssitzung und tragen Ihr Anliegen vor.

Schriftlich eingereichte Bürgeranträge werden vom Ortsamt an den Beirat weiter geleitet und erst nach Kenntnisnahme durch die Beiratsmitglieder anonymisiert.