Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 1629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein nachhaltiges und urbanes Stadtquartier geschaffen werden. In dem Plangebiet sollen Arbeit in hoher räumlicher Nähe, Dichte und Vernetzung untereinander sowie zum Wohnen, zu Bildung, zu Kultur, Versorgung und Freizeitgestaltung stattfinden.
In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.