Hinweis(e)
BITTE MELDEN SIE SICH IM ORTSAMT AN - Hinweise siehe Einladung 2. Seite!!!
Die Innenräume des Stadthauses dürfen zum Besuch einer Beirats- bzw. Ausschusssitzung nur von Personen betreten werden, die über einen der folgenden Nachweise verfügen:
● Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. Der abschließende Impftermin muss mindestens 15 Tage zurückliegen.
Geimpfte müssen einen Impfpass oder einen entsprechenden QR-Code, Genesene eine ordnungsgemäße ärztliche Bestätigung vorlegen.
● Nachweis einer nicht mehr als sechs Monate nach dem Ende der Absonderungspflicht zurückliegenden Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
● Nachweis eines negativen Corona-Tests. Anerkannt als Nachweis für einen negativen Corona-Test wird ein durch ein Testcentrum ausgestelltes Zertifikat, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Personen, die keinen der genannten Nachweise erbringen können, wird der Zutritt zu den Innenräumen des Stadthauses verweigert.